Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung

Seit 1. Februar 2013 ist vor einer einvernehmlichen Scheidung für Eltern minderjähriger Kinder die Teilnahme an einer sogenannten Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG verpflichtend.
Das Gesetz (§95 Außerstreitgesetz) schreibt dabei vor, dass sich die Eltern über die "spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder" informieren lassen. Im Mittelpunkt der Beratung steht das Wohl des Kindes. Es geht dabei demnach nicht um die gescheiterte Paarbeziehung und um die damit verbundenen Probleme, sondern um die gemeinsame Elternschaft, die nach wie vor bestehen bleibt.
Ziel der Beratung ist es, die Wünsche, Ängste, Bedürfnisse und Reaktionen der Kinder im Zusammenhang mit der einvernehmlichen Scheidung der Eltern zu verstehen und als Eltern zukünftige Wege und Lösungen aufzugreifen, um dem Kind eine Atmosphäre von Stabilität und Sicherheit schaffen.

Im Anschluss an die Beratung erhalten Sie als Elternteil die für das Gericht notwendige schriftliche Bestätigung. Das Gespräch wird vorzugsweise als Elternpaargespräch (gesamt 110 EUR) geführt, kann aber – wenn dies nicht möglich ist – als je zwei Einzelgespräche (110 EUR/Person/Einheit) in Anspruch genommen werden. Terminvereinbarungen nehme ich gerne telefonisch oder per Email entgegen.